Suspendierung eines Lehrers ist das Resultat harter Arbeit im Landeskriminalamt

Nr.232  | 15.12.2020  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Zur heutigen Pressemitteilung von Peter Ritter, MdL, betont das Innenministerium, dass die Suspendierung eines Lehrers in Mecklenburg-Vorpommern allein auf die akribische Arbeit des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen ist.

Nach monatelangem Drängen übersandte das Bundeskriminalamt dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA) Anfang 2019 Unmengen an Daten und Unterlagen zum Nordkreuz-Verfahren des Generalbundesanwaltes. Seitdem kümmert sich eine Sonder-Ermittlungsgruppe im LKA um die Auswertung. Die Auswertung läuft seit knapp zwei Jahren auf Hochtouren. Mehrere Straf- und Disziplinarverfahren sind in der Folge eingeleitet worden – so wie bei besagtem Lehrer. Die Auswertung wird auch weiter fortdauern, hierüber hat das Innenministerium vielfach berichtet. Das weiß natürlich auch Herr Ritter.

Die Prepper-Kommission hat hingegen die Aufgabe, die Prepper-Szene gesellschaftspolitisch zu beleuchten. Dabei sollen auch extremistische Tendenzen aus wissenschaftlicher Sicht untersucht werden. Aufgabe der Kommission sind aber weder Ermittlungen noch Strafverfahren und schon gar nicht sind Einzelpersonen das Ziel der Untersuchungen. Das darf die Kommission schon allein aus rechtlichen Gründen nicht.

Im Übrigen wird das Nordkreuz-Verfahren vom Generalbundesanwalt geführt. Allein ihm obliegt, bezüglich terroristischer Strukturen und des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu ermitteln. Hier dauern die Ermittlungen seit über drei Jahren an.