Stellungnahme des Innenministeriums zum Beitrag des SPIEGEL über Walid D.

Nr.61  | 25.04.2021  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Zum Beitrag des SPIEGEL nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:

Mit der Anzeige des Sachverhaltes bei den bayerischen Behörden wurde dieser auch hier bekannt. Wegen der Bezüge nach Mecklenburg-Vorpommern haben die Sicherheitsbehörden des Landes, Polizei und Verfassungsschutz, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung getroffen, u.a. haben sie erheblich zur Identifizierung der Tatbeteiligten und Festnahme beigetragen. Das Ermittlungsverfahren wurde bis zur Übernahme durch den GBA in enger Zusammenarbeit zwischen bayerischen Behörden und Behörden Mecklenburg-Vorpommerns geführt. Auch nach Übernahme durch den GBA, welcher das BKA mit den Ermittlungen beauftragt hat, sind hiesige Behörden bis heute umfassend bei der Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung tätig. 

Über den Sachverhalt und die Bezüge nach Mecklenburg-Vorpommern wurde das zuständige Gremium, die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages u.a. bereits am 26. Januar 2021 umfassend informiert. 

Unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt kann zur operativen Arbeit des Verfassungsschutzes aus rechtlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden. Die Frage, ob jemand als V-Person arbeitet oder gearbeitet hat, kann grundsätzlich nicht beantwortet werden, weil unabhängig von der Antwort schutzwürdige  Interessen betroffener Personen, insbesondere der Schutz von Leib und Leben, gefährdet würden. Darauf nimmt auch das Landespressegesetz M-V Bezug. Darüber hinaus könnte eine solche Antwort auch eine Gefährdung des Staatswohls bedeuten.