Keine Änderung des Landesdisziplinargesetzes

Nr.16  | 03.02.2021  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Das Innenministerium wird keine Änderung des Landesdisziplinargesetzes mehr auf den Weg bringen. Der Änderungsbedarf aufgrund der fachlichen Stellungnahmen der Verbände und Ressorts wäre so umfangreich, dass eine Änderung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich ist. Zudem hätte die Änderung des Landesdisziplinargesetzes auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete, sodass weitere Gesetze zu ändern wären.

Innenminister Torsten Renz: „Wir wollen jetzt nichts über das Knie brechen, sondern uns die Zeit nehmen, die es braucht, um wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen.“

Vorgesehen war mit einer Gesetzesänderung, das Verfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und zur Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Pflichtverletzungen zu beschleunigen.